Die wichtigsten Schritte für das Online-Mieten sind wie folgt:
a) Die nachfolgenden Bedingungen des Auftragnehmers (DST cateringtechnik UG) gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, insbesondere über die Vermietung von Geräten, sowie den Verkauf und die Lieferung von Waren und für Dienst- und Werkleistungen. Die besonderen Regelungen dieser Bedingungen für bestimmte Vertragstypen finden bei dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen Anwendung.
b) Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden.
c) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
d) Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
a) Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber die Auftragsbestätigung unterzeichnet. Lediglich schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind bindend, telefonische oder Angebote per email sind nicht bindend.
b) Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Auftragnehmers gehören bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und sind nur annäherend maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
a) Der zu zahlende Betrag ist innerhalb von netto 7 Tagen nach Auftrags- oder Rechnungsabschluss zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Die Zahlungsverpflichtung ist durch überweisung auf das angegebene Konto des Auftragnehmers oder durch Barzahlung zu erfüllen.
b) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Auftragnehmer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Der Umfang der vom Auftragnehmer im einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Vertragsbedingungen.
a) Der Auftraggeber erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen, sowie Bereitstellungen in dem erforderlichen Umfang bzw. der benötigten Qualität und zu den vereinbarten Terminen und stellt dem Auftragnehmer die benötigten Arbeitsbedingungen zur Verfügung.
b) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer, so ist dieser dafür nicht verantwortlich.
c) Wird ein Gegenstand beim Auftraggeber gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ebenfalls ist der Auftraggeber verpflichtet, den Dritten vom Eigentum des Auftragnehmers in Kenntnis zu setzen.
a) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Auftragnehmer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Auftragnehmer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Halbarkeitsgarantie erfasst ist.
b) Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
c) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers bei Verkauf einer Sache ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
a) Geltungsbereich Bei dem Abschluss eines Mietvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über die entgeltliche überlassung einer Sache und Geräten zur Eventgestaltung, sind die folgenden Vorschriften ergänzend zu den allgemeinen Bedingungen gültig.
aa) Das Mietverhältnis beginnt und endet zu den im Mietvertrag genannten Zeitpunkten. Mindestmietzeit ist ein Mietzeitraum (ein bzw. drei Tage), Sonn- und Feiertage sind nicht mietfrei.
bb) Bei der Vermietung von Gegenständen wird dem Auftraggeber die Möglichkeit eingeräumt, den Mietgegenstand vor der Abholung bzw. Entgegennahme zu untersuchen oder durch Dritte untersuchen zu lassen. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel der Mietsache unverzüglich nach der durchgeführten Untersuchung dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Untersuchung oder wird kein Übernahmeprotokoll aufgenommen, erkennt der Auftraggeber an, dass sich das Gerät in betriebsbereitem und sauberen Zustand befindet und keinerlei erkennbare Mängel aufweist. Bei Übergabe erkennbare Mängel können nicht mehr gerügt, wenn sie nicht unverzüglich nach der Untersuchung dem Auftragnehmer schriftlich angezeigt oder im Übernahmeprotokoll verzeichnet sind.
cc) Mietgegenstände, die vom Auftraggeber selbst transportiert und installiert werden.
Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und
abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von
DST cateringtechnik UG transportiert und installiert, hat der Auftraggeber für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere
der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, sowie des DVGW zu sorgen.
Der Auftraggeber hat vor der Installation und während der Nutzung der Mietgegenstände
für eine störungsfreie Stromversorgung (insbsondere Drehrichtung), Wasserversorgung (Trinkwasser Verordnung, Wasserdruck) und Abwasserentsorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall,
Stromunterbrechungen, Stromschwankungen oder kein Wasserzufluss bzw. Abwasserabfluss hat der Auftraggeber ein zu stehen.
Insbesondere ist zu beachten, dass durch den Transport (Erschütterungen, Schwingungen, Stöße usw.) sich einzelne Teile (z.B. Kontakte)
lösen können, die die Funktion beeinträchtigen.
dd) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bei der Übergabe unverzüglich gerügten Mängel zu beseitigen und berechtigt stattdessen dem Auftraggeber einen gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen.
ee) Lieferung und Abholung durch den Auftragnehmer. Die Lieferung, Aufstellung, Einweisung und Abholung innerhalb von Berlin berechnen wir pauschal 50 Euro zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Für eine Lieferung außerhalb von Berlin unterbreiten wir ein individuells Angebot.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände oder Einsatzort
gewährleistet ist, dazu gehört auch die Bereitstellung von Einfahrtgehnemigungen, Ausweisen sowie die Bereitstellung der Anlieferungsbedingungen des Veranstalters..
Der Auftraggeber hat uns spätestens acht Tage vor Mitbeginn eine genaue Ortsbeschreibung wie Lagepläne, Hallen- und
Geländepläne, Gebäudegrundrisse bzw. Ortsbeschreibungen über den Aufstellungsort der Mietgeräte zur Verfügung zu stellen.
Für die Anlieferung wird ansonsten ein ebenerdiger Eintransport gebenenfalls über Aufzüge zugrunde gelegt.
Mehraufwand für nicht bekannte Hindernisse (Treppentransport, nicht befahrbares Gelände usw.), Wartezeiten etc. werden berechnet.
Im Mietpreis nicht vertraglich vereinbarte Serviceleistungen bei Anlieferung und Abholung, wie z.B. das Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände werden in Rechnung gestellt.
Wartezeiten bei Anlieferung und Abholung werden pro Person und Stunde mit netto 30,00 € (brutto 35,70 €) ab der 16. Minute nach tatsächlicher Anlieferung oder Abholung berechnet.
ff) Die Höhe der Kaution setzen wir individuell nach Gerätetyp und voraussichtlicher Mietdauer fest. Die Kaution ist bei Mietbeginn in bar zu entrichten, zusätzlich wird eine Reinigungskaution von 30 Euro zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer eingefordert.
gg) Neukunden bzw. vom Auftraggeber zur Abholung Beauftragte müssen sich mit gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein mit Kfz-Schein) bei Abholung ausweisen. Visitenkarten oder sonstige Zettel werden nicht als Ausweis anerkannt.
c) Pflichten des Auftraggebers
aa) Bei der Vermietung
eines Gegenstandes ist der Auftraggeber verpflichtet den Mietgegenstand
pfleglich zu behandeln und nur von eingewiesenem Personal bedienen zu lassen.
Bei eventuell auftretenden Mängeln hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die
unverzügliche Reparaturdurchführung durch diesen selbst oder einen Dritten zu
ermöglichen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen am
Mietgegenstand vorzunehmen.
Dem Mieter ist es untersagt, den Mietgegenstand an Dritte weiter zu geben, Rechte am Mietgegenstand einzuräumen
oder weiter zu vermieten.
Ferner hat der Mietgegenstand für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der im Vertrag
angegebenen Adresse (z.B. Lieferanschrift, Lieferschein, Auftragsbestätigung) zu verbleiben und den Mietgegenstand nicht für andere als die dem
jeweiligen Vertrag unterliegenden Zwecke einzusetzen.
bb) Der Auftraggeber hat alle für die Nutzung des Vertragsgegenstandes maßgeblichen Vorschriften zu beachten. Die Geräte des Auftraggebers sind nicht wasser-, frost- und feuchtigkeitsgeschützt. Der Auftraggeber hat dies zu beachten und bei der Nutzung einen geeigneten Wetterschutz sicher zu stellen.
cc) Die Geräte müssen gereinigt zurückgegeben werden.
Sinngemäß "Besenrein" - Die Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der Mietgeräte beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen,Den Mehraufwand, der über die übliche Endreinigung hinausgeht, behalten wir uns vor Ihnen zu berechnen.
d) Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für alle von ihm verschuldeten Schäden am vermieteten Gegenstand, auch wenn sie ohne sein Verschulden oder von Dritten verursacht worden sind. Dies gilt insbesondere auch, wenn Schäden an der Mietsache durch unsachgemäßer Benutzung, Brand, Verlust, andere Gefahren oder der unsachgemäßen Aufstellung/Inbetriebnahme des Auftraggebers eintreten.
Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Auftraggeber die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Für verlorengegangene Mietgegenstände hat uns der Auftraggeber die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen.
Der Mieter haftet für den Zeitraum zwischen Anlieferung und Abholung beim Auftraggeber bzw. Abholung und Rückgabe in unserem Lager für die übergebenen Gegenständen.
e) Besichtigungsrecht und Untersuchung des Mietgegenstandes
Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, das Gerät zu besichtigen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu untersuchen oder durch einen Beauftragten besichtigen und untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.
f) Rückgabe der Mietsache
aa) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort in demselben Zustand, wie er ihn übernommen hat, mit Ausnahme der normalen Abnutzung durch den Gebrauch zu übergeben.
Mietgeräte sind dem Vermieter im gereinigten und betriebsfähigen Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden Reinigungskosten und/oder Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Reinigungskosten pro/h 45 €, Reparaturkosten pro/h 47,50 € (zuzüglich der Ersatzteile - zuzüglich Mehrwertsteuer).
bb) Ist dem Auftraggeber die Rückgabe des Mietgegenstandes aus von ihm zu vertretenden Gründen bzw. aus technisch zwingenden Gründen unmöglich, so ist er dem Auftraggeber zu dem hieraus entstehenden Schaden zum Ersatz verpflichtet, fehlende Zubehörteile werden mit den Widerbeschaffungskosten in Rechnung gestellt bzw. die Kaution wird einbehalten. Bei Rückgabe erfolgt eine vorläufige Kontrolle.
Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe (§ 546a BGB)
g) Vorzeitige Kündigung
Nach der Auftragserteilung kann der Auftraggeber seine gesamte Bestellung bzw. einzelne Positionen bis zu Beginn der vereinbarten Mietperiode kündigen.
Je nach Zeitpunkt der Kündigung ist der Aufttragnehmer berechtigt, eine Stornogebühr gemäß folgender Staffel zu berechnen:
a) Geltungsbereich Schließen der Auftraggeber und der Auftragnehmer einen Kaufvertrag, das heißt einen Vertrag über die entgeltliche dauerhafte überlassung einer Sache, gelten die nachfolgenden Vorschriften ergänzend zu den Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die einzelnen Verträge.
b) Gefahrübergang/Versand
aa) Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer nimmt Transport- und sonstige Verpackungen nicht zurück. Der Auftraggeber hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
bb) Wird der Versand auf Wunsch oder aufgrund Verschuldens des Auftraggebers verzögert, so lagert der Auftragnehmer die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
c) Liefer- und Leistungszeit
aa) Liefertermine und Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von dem Auftragnehmer angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen. Liefertermine stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Lieferanten des Auftragnehmers, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.
bb) Liefertermine verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Auftragnehmer durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, daran gehindert ist, die Leistungen zu erbringen und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung.
cc) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen. Die Haftung richtet sich unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn ein Schaden an Leben, Körper und Gesundheit vorliegt.
dd) Ebenso haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, beschränkt auf eine von diesem zu vertretende vorsätzliche oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages, wobei ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von dem Auftragnehmer zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, insbesondere wenn eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalspflicht verletzt ist.
ee) Ansonsten kann der Auftraggeber im Falle eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzuges für jede vollendete Woche des Verzuges höchstens eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes geltend machen.
ff) Eine weitergehende Haftung für einen von dem Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weitergehenden Ansprüche und Rechte des Auftraggebers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines vom Augtragnehmers zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
d) Eigentumsvorbehalt
aa) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
bb) Verhält sich der Auftraggeber vertragswidrig, insbesondere wenn er seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Auftragnehmers nicht nachkommt, kann der Auftragnehmer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös auf Verbindlichkeiten des Auftraggebers- abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.
e) Haftung für Mängel
aa) Soweit ein von dem Auftragnehmer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Auftragnehmer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel dem Auftragnehmer gegenüber innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorangegangenen Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
bb) Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Auftraggebers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
cc) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines Mangels bei Verkauf einer Sache kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
a) Geltungsbereich
aa) Dienstleistungen dienen der Beratung und Unterstützung des Auftraggebers. Hierzu zählen insbesondere Dienstleistungen, die im Rahmen einer Eventgestaltung anfallen. Erbrachte Dienstleistungen werden auf Aufwands- und Materialbasis unter Zugrundelegung der im Angebot ausgewiesenen Preise, vergütet.
bb) Der Auftragnehmer hat die geschuldeten Tätigkeiten durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen. Die von dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter unterliegen keinem Weisungsrecht des Auftraggebers, dieses wird vielmehr ausschließlich von dem Auftragnehmer ausgeübt.
cc) Etwaige erforderliche Genehmigungen hat der Auftraggeber eigenverantwortlich einzuholen, ebenso die gegebenenfalls erforderliche Zustimmung von Dritten.
b) Vertragsdauer
aa) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen.
bb) Vorzeitige Kündigung
Nach der Auftragserteilung kann der Auftraggeber seine Bestellung bis zu Beginn der vereinbarten Dienstleistung kündigen.
Je nach Zeitpunkt der Kündigung ist der Aufttragnehmer berechtigt, eine Stornogebühr gemäß folgender Staffel zu berechnen:
c) Pflichten des Auftragnehmers
Wird ein Beauftragter dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt, hat dieser nur beratende Funktion. Für die Ausführung von dessen Vorschlägen hat der Auftraggeber zu sorgen und haftet allein für die Nichtumsetzung und daraus resultierende Schäden.
a) Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, sowie deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
b) Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
a) Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.
b) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.